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Sozialhilfe (Erhebungen)

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Sozialhilfeempfänger, Sozialhilfequote

Die Angaben zur Sozialhilfe basieren im Wesentlichen auf zwei Erhebungen:

 
Sozialamt Kanton Thurgau: Sozialhilfeausgaben und Alimentenbevorschussungen
Wie in nahezu allen Kantonen der Schweiz liegt auch im Thurgau die Zuständigkeit für die Sozialhilfe bei den Gemeinden. Die Anspruchsberechtigung und Höhe der Sozialhilfe wird durch das Sozialhilfegesetz (Thurgauer Rechtsbuch 850.1), die Sozialhilfeverordnung (RB 850.11) sowie die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) geregelt.
Die Sozialhilfeleistungen und Bevorschussungen von Unterhaltsbeiträgen der Gemeinden werden vom Sozialamt des Kantons Thurgau jährlich im Frühling bei allen Gemeinden erhoben. Seit 2006 (Berichtsjahr 2005) werden die Resultate nach Gemeinden ausgewiesen. Zuvor waren sie auf Bezirksebene publiziert worden. Seit 2011 (Berichtsjahr 2010) werden die Sozialhilfeausgaben gemäss dem Kontenplan ohne die Alimentenbevorschussungen ausgewiesen. In den Jahren zuvor waren die Alimentenbevorschussungen in den ausgewiesenen Sozialhilfeleistungen der Gemeinden enthalten gewesen. Um Vergleiche mit den Vorjahren zu ermöglichen, wurden die Daten zurückrevidiert. Da für den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden die Unterstützungsleistungen inklusive der Kinderalimente relevant sind, werden diese Zahlen jedoch weiterhin mit aufgeführt.


Entscheidend für die Zahl der Unterstützungsbedürftigen sind hauptsächlich die Arbeitsmarktsituation und die Bevölkerungsstruktur, d. h. der Anteil der Wohnbevölkerung mit erhöhten Armutsrisiken wie mangelnde Bildung, Gesundheit oder fehlendes Einkommen. Auch Unterstützungspflichten von Thurgauer Bürgerinnen und Bürgern in anderen Kantonen (gemäss Zuständigkeitsgesetz ZUG, SR 851.1) können die Höhe der Sozialhilfeleistungen einer Gemeinde markant beeinflussen. Anpassungen bei anderen Systemen der sozialen Sicherung (z. B. zurückhaltende Rentensprechung der Invalidenversicherung, Verkürzung der Bezugsdauer bei der Arbeitslosenversicherung) trugen in den letzten Jahren ebenfalls zu einer Ausweitung der Ausgaben für öffentliche Sozialhilfe bei.
Insbesondere bei kleineren Gemeinden können Zu- oder Wegzüge weniger bedürftiger Familien oder einzelne Heimplatzierungen die Sozialhilfeausgaben massiv beeinflussen. Diesem Umstand ist bei der Interpretation der Gemeindedaten Rechnung zu tragen.

Weitere Informationen:
Sozialamt des Kantons Thurgau

Bundesamt für Statistik: Sozialhilfebedürftige und Fallstruktur
Die vom Bundesamt für Statistik durchgeführte Schweizerische Sozialhilfestatistik ergänzt die kantonale Erhebung. Sie bietet  zum Beispiel Informationen zum soziodemografischen Hintergrund der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger (wie etwa Alter, familiäre Situation) und zur Dauer des Sozialhilfebezugs. Im Kanton Thurgau wurde mit der Einführung der Schweizerischen Sozialhilfestatistik im Jahr 2002 begonnen. Bis zum Jahr 2008 wurden die Angaben für den ganzen Kanton über eine geschichtete Gemeindestichprobe hochgerechnet. Die Hochrechnung erfolgte im Kanton Thurgau auf den erfassten Daten von etwa 50 Stichprobegemeinden. Seit 2009 melden grundsätzlich alle 80 Thurgauer Gemeinden Sozialhilfedaten für die Bundesstatistik. 2011 fehlten die Daten von Eschlikon, 2012 jene aus Fischingen (die Kantonsergebnisse sind in diesen Jahren hochgerechnet). Die Aktualität der Daten konnte in den letzten Jahren stark verbessert werden. Seit 2011 werden die Ergebnisse der Schweizerischen Sozialhilfestatistik zeitgleich mit den Sozialhilfeausgaben der Gemeinden für dasselbe Erhebungsjahr veröffentlicht. Für den Kanton Thurgau liegen die Daten in der Regel im 3. Quartal des Folgejahres vor, gesamtschweizerisch sind sie Ende des Folgejahres verfügbar.

Weitere Informationen:
Schweizerische Sozialhilfestatistik (Steckbrief, Methode und Dokumentation)