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Glossar

 

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A  

Äquivalenzeinkommen
Damit Haushalte unterschiedlicher Grösse miteinander verglichen werden können, wird das steuerbare Einkommen jedes Haushalts mit einem Äquivalenzfaktor umgerechnet.


Alimentenbevorschussung
Bei der Alimentenbevorschussung handelt es sich um vorgelagerte Bedarfsleistungen, wenn Beiträge der unterhaltsverpflichteten Person nicht eintreffen. Im Kanton Thurgau werden nur Kinderalimente bevorschusst. Alimentenvorschüsse werden in der Fürsorgerechnung im Rahmen der "Übrigen Sozialhilfe" (Konto 589.366.2) erfasst (brutto). Die Netto-Vorschüsse entsprechen den Brutto-Vorschüssen abzüglich der Rückzahlungen der Schuldner für die Alimentenvorschüsse (Konto 589.436.2).    


Alter
Alter, in erreichten Jahren: Das erreichte Alter ist die Differenz zwischen dem Ereignisjahr und dem Geburtsjahr einer Person. Das erreichte Alter entspricht dem Alter einer Person per 31.12. im Ereignisjahr.

Alter, in erfüllten Jahren: Das erfüllte Alter entspricht dem Alter einer Person zum Zeitpunkt des Ereignisses. Beispielsweise das "exakte" Alter der Person bei Heirat, das exakte Alter der Mutter bei Geburt des Kindes, das Alter der Patientin oder des Patienten bei Krankheitsdiagnose.  
Das erfüllte Alter ist demnach das Alter beim letzten Geburtstag, d.h. es entspricht zum Ereigniszeitpunkt der Anzahl der vollendeten Lebensjahre.

Das erreichte und erfüllte Alter einer Person sind am 31.12 eines jeden Jahres identisch.


Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote ist definiert durch die Zahl der registrierten Arbeitslosen (Jahresdurchschnitt) geteilt durch die Zahl der Erwerbspersonen. Die Arbeitslosenquoten werden seit Mai 2012 (Jahreswerte rückwirkend bis 2010) anhand der Erwerbspersonenzahlen gemäss Strukturerhebung 2010 des Bundesamts für Statistik berechnet. Dies ist eine Stichprobenerhebung. Es gibt deshalb einen statistischen Unsicherheitsbereich, der mit Hilfe des Variationskoeffizienten (VK) gekennzeichnet wird. Auf Kantonsebene beträgt der Variationskoeffizient 1,1 bis 2 %, auf Bezirksebene 2,1 bis 5,0 %. Für eine Aussage auf Gemeindeebene ist die Stichprobe zu klein.  


Arbeitsort
Der physische Arbeitsort gibt an, welches der häufigste Aufenthaltsort bei der Ausführung der beruflichen Tätigkeit ist. Die Frage, welche den Teilnehmenden der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) gestellt wird, lautet: " Wo arbeiten Sie am häufigsten in Ihrer beruflichen Tätigkeit?"


 Arbeitspendler
Unter Arbeitspendlern versteht man Erwerbstätige ab 15 Jahren, deren fixer Arbeitsort ausserhalb ihres Wohngebäudes liegt. Keine Arbeitspendler sind demzufolge Personen, die zu Hause arbeiten oder die keinen fixen Arbeitsort haben (z. B. Vertreterinnen und Vertreter). Unterschieden werden Binnenpendler, die innerhalb des untersuchten Gebiets (Kanton, Bezirk etc.) wohnen und arbeiten, von Wegpendlern, die das untersuchte Gebiet verlassen und ihrer Beschäftigung z. B. in einem anderen Kanton oder im Ausland nachgehen. Zupendler sind Erwerbstätige, die ausserhalb des untersuchten Gebiets wohnen und zum Arbeiten in das entsprechende Gebiet pendeln.  


Arbeitsstätte
Eine Arbeitsstätte entspricht einem Unternehmen (Einzelunternehmen) oder einem Teil eines Unternehmens (Werkstatt, Fabrik usw.),
das sich an einem bestimmten Ort befindet. Dieser Ort ist topografisch bestimmbar. Dort führen eine oder mehrere Personen
Tätigkeiten für dasselbe Unternehmen aus. Arbeitsstätten die sich im gleichen Gebäude befinden jedoch unterschiedlicher Unternehmen
zugehören werden separat erfasst.

In der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) wird eine Einheit erfasst, sobald sie für sich selber oder für ihre Beschäftigten AHV-Pflichtbeiträge bezahlt. Mithin werden alle wirtschaftlichen Akteure (natürliche oder juristische Personen) als produktive Einheiten (Unternehmen) erfasst, die über der AHV-pflichtigen Einkommensschwelle von jährlich Fr. 2'300 liegen.


Arbeitsvorrat
Der Arbeitsvorrat (Ausgaben) umfasst die für das Folgejahr vorgesehenen Bauinvestitionen sämtlicher Bauprojekte, welche sich am Stichtag 31.12. im Bau befanden, sowie die für das Folgejahr vorgesehenen Ausgaben der öffentlichen Unterhaltsarbeiten.
Der Arbeitsvorrat (Investitionen) umfasst die für das Folgejahr vorgesehenen Bauinvestitionen sämtlicher Bauprojekte, welche sich am Stichtag 31.12. im Bau befanden.  


Attraktivität, überparteiliche (Wahlen)
Die überparteiliche Attraktivität der Kandidierenden gibt an, wie viele Panaschierstimmen eine Partei pro kandidierender Person auf ihrer Hauptliste und pro 1'000 parteifremden Wahlzetteln erhalten hat.

Formel:  (erhaltene Panaschierstimmen / (Anzahl Kandidierende x parteifremde Wahlzettel)) x 1'000
 


Aufenthaltsdauer (in Hotel- und Kurbetrieben)
Anzahl Logiernächt dividiert durch die Anzahl Ankünfte in einem Hotel oder Kurbetrieb bzw. in einem Betrieb der Parahotellerie.  


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B  


Bauausgaben
Die Bauausgaben umfassen die Bauinvestitionen plus das Total der öffentlichen Unterhaltsarbeiten.   


Bauinvestitionen
Die Bauinvestitionen umfassen sämtliche Ausgaben öffentlicher und privater Auftraggeber für bewilligungspflichtige Um- und Neubauprojekte. Die Kosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten, alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerks dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten. Ausgeschlossen sind die Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen, die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen sowie die öffentlichen Unterhaltsarbeiten.   


Bauperiode
Unter Bauperiode wird die Periode der Fertigstellung des Gebäudes beschrieben. Eventuell am Gebäude vorgenommene Veränderungen oder Umgestaltungen werden hier nicht berücksichtigt.  


Beliebtheit bei Wählern anderer Parteien
Die Beliebtheit eines Kandidaten bei Wählern anderer Parteien berechnet sich aus den erhaltenen Panaschierstimmen pro 1'000 parteifremder Wahlzettel.

Formel: (erhaltene Panaschierstimmen / parteifremde Wahlzettel) x 1'000  


Beschäftigte (besetzte Stellen)

Beschäftigte bezeichnen besetzte Stellen. Obwohl sich ihre Bedeutungsfelder stark überschneiden, ist unter den Begriffen «Beschäftigte (besetzte Stellen)» und «Erwerbstätige» nicht dasselbe zu verstehen, kann doch eine erwerbstätige Person mehrere Stellen besetzen. In diesem Fall wird von Mehrfacherwerbstätigkeit gesprochen.


Bettenauslastung (Tourismus)
Anzahl Logiernächte dividiert durch die gesamte Nettobettenkapazität der betreffenden Periode, in Prozenten ausgedrückt (die Nettobettenkapazität entspricht der Anzahl Betten eines Betriebes im Erhebungsmonat multipliziert mit der Anzahl Öffnungstage dieses Betriebes in dem Monat).   


Bevölkerung

Die kantonale Bevölkerungserhebung erfasst die ständige Wohnbevölkerung nach ihrem zivilrechtlichen Wohnsitz bei den Einwohnerämtern der Politischen Gemeinden mit Stichtag am 31. Dezember des Jahres. Als zivilrechtlicher Wohnsitz einer Person gilt die Gemeinde, in der sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibs aufhält. Bei den Schweizer Staatsangehörigen ist dies in der Regel die Gemeinde, in welcher der Heimatschein hinterlegt ist, die Steuern bezahlt und die politischen Rechte ausgeübt werden. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind es die Aufenthalterinenn und Aufenthalter mit einem B-Ausweis und die Niedergelassenen mit einem C-Ausweis. Seit 2015 (Bevölkerungsbestand per 31.12.2015) zählen auch Kurzaufenthalter/-innen mit einer L-Bewilligung länger als 12 Monate zur ständigen Wohnbevölkerung. Da die kantonale Erhebung auf den verfügbaren Daten der Einwohnerregistern der Thurgauer Gemeinden basiert (und keinen anderen Registerdaten), ist der Bevölkerungsbegriff enger gefasst als in den Bundeserhebungen.

Zur ständigen Wohnbevölkerung zählt das Bundesamt für Statistik :

Zur nichtständigen Wohnbevölkerung zählt das Bundesamt für Statistik:

Bei der Analyse von Daten aus früheren Volkszählungsergebnissen gilt darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die ehemalige Volkszählung auf dem Konzept der Wohnbevölkerung nach wirtschaftlichem Wohnsitz basiert. Der wirtschaftliche Wohnsitz ist die Gemeinde, in der sich eine Person die meiste Zeit aufhält, deren Infrastruktur sie benützt und von der aus sie den täglichen Weg zum Arbeits- bzw. Ausbildungsort aufnimmt. Erfasst wurden bis 2000 in den Volkszählungsdaten also beispielsweise auch Saisonarbeiter (Ausweis A) oder Kurzaufenthalter (Ausweis L) mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten.

Das Staatssekretariat für Migration zählt zur ständigen Wohnbevölkerung:

Aufgrund verschiedener Begriffe und Konzepte sind die Ergebnise nicht direkt miteinander vergleichbar. Sie ergänzen sich vielmehr. Welche Statistik herangezogen wird ist unter anderem auch abhängig von der Fragestellung.
  


Bevölkerungsbilanz (ständige Wohnbevölkerung)
In der Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung wird der Bevölkerungsstand aus dem Anfangsbestand und den Bewegungskomponenten berechnet. Zu den Bewegungskomponenten zählen Geburten, Todesfälle, Zu- und Wegzüge sowie auch Bürgerrechtswechsel. 


Bilanzfehlbetrag bzw. Eigenkapital (einer Politischen Gemeinde) in Steuerprozenten
Kennzahl zur Beurteilung der Finanzlage einer Politischen Gemeinde. Die Höhe des Eigenkapitals oder des Bilanzfehlbetrags wird in Steuerprozenten dargestellt. Daraus wird ersichtlich, wie viele Reserven die Gemeinde hat, um künftige Aufwandüberschüsse decken zu können. Besteht ein Bilanzfehlbetrag, muss dieser innerhalb von fünf Jahren, das heisst jährlich um einen Fünftel, abgeschrieben werden. Überschreitet der Bilanzfehlbetrag die Steuerkraft der Gemeinde, ist der Steuerfuss zu erhöhen.

Formel: (Bilanzfehlbetrag oder Eigenkapital x 100) /  Steuerkraft

Beurteilung: < 0 Steuer-% Bilanzfehlbetrag
  0 - 30 Steuer-% knappes Eigenkapital
  30 - 60 Steuer-% ausreichendes Eigenkapital (ideal)
  60 - 100 Steuer-% hohes Eigenkapital
  > 100 Steuer-% sehr hohes Eigenkapital 

Bemerkungen:


Bruttomonatslohn
Beim Bruttomonatslohn handelt es sich um den Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit gilt nicht als Lohn.

Bruttomonatslohn, standardisiert (inkl. Median, Quartile, Dezile)
In der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik wird jeweils der Bruttolohn im Oktober erhoben. Dieser wird auf ein einheitliches Arbeitspensum von 4 1/3 Wochen zu 40 Stunden standardisiert. Dabei werden Erschwerniszulagen für Schicht-, Sonntagsund Nachtarbeit sowie der 13. Monatslohn und unregelmässige Leistungen wie z. B. Boni anteilsmässig eingerechnet. Durch die Standardisierung lassen sich die Löhne unabhängig vom Beschäftigungsgrad und dem Anteil von unregelmässig bezahlten Lohnbestandteilen vergleichen. Der Verdienst aus Überstunden wird nicht eingerechnet.

Bei den Lohnangaben aus der Lohnstrukturerhebung handelt es sich um den sogenannten Medianlohn. Der Median ist ein Lagemass und teilt die Beschäftigten in zwei gleich grosse Gruppen ein. Die eine Gruppe erhält einen Lohn, der tiefer ist als der Medianlohn, die andere Gruppe bezieht einen höheren. Der Median hat gegenüber dem arithmetischen Mittel ("Durchschnitt") den Vorteil, dass er nicht auf Extremwerte reagiert.

Zusätzlich zum Median wird auch die Streuung der Löhne angegeben. Dazu wird das Mass der Quartile und Dezile verwendet:
Ähnlich wie der Median teilen die Quartile die Beschäftigten in Gruppen ein. Das 1. Quartil gibt an, dass 25 % der Beschäftigten einen Lohn erhalten, der unter diesem Wert liegt, 75 % einen darüberliegenden Lohn. Beim 3. Quartil sind es 75 % der Arbeitnehmenden, die einen geringeren Lohn erhalten und 25 % einen höheren. Zwischen dem 1. und 3. Quartil liegen somit 50 % aller Lohnangaben.

Die Dezile liefern wiederum Angaben zum äussersten Rand des Lohnbandes. Das 1. Dezil gibt an, dass 10 % der Beschäftigten einen Lohn erhalten, der unter diesem Wert liegt, 90 % einen höheren. Beim 9. Dezil erhalten 10 % einen höheren Lohn und 90 % einen niedrigeren. Zwischen dem 1. und 9. Dezil liegen somit 80 % aller Lohnangaben.
-> siehe Löhne  


Bruttoverschuldungsanteil (einer Politischen Gemeinde)
Kennzahl zur Beurteilung der Finanzlage einer Politischen Gemeinde. Sie misst die Bruttoverschuldung im Verhältnis zu den Erträgen. Die Verschuldung wird als kritisch eingestuft, wenn die Schwelle von 200 % überschritten wird.

Formel: (Bruttoverschuldung x 100) / Finanzertrag

Beurteilung: < 50 % sehr gut
  50 - 100 % Text
  100 - 150 % mittel
  150 - 200 % schlecht
  > 200 % kritisch

Bemerkung: Der Bruttoverschuldungsanteil wird immer inklusive der Werke ausgewiesen. Dies kann in Einzelfällen zu unüblich hohen Werten bei dieser Kennzahl führen.  


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E  


Eigenkapital (einer Politischen Gemeinde) in Steuerprozenten
-> siehe Bilanzfehlbetrag  


Einbürgerung (im erleichterten und ordentlichen Verfahren)
Die erleichterte Einbürgerung besteht insbesondere für ausländische Ehepartner eines schweizerischen Staatsangehörigen sowie ausländische Kinder mit einem schweizerischen Elternteil.
Die ordentliche Einbürgerung betrifft in der Regel ausländische Staatsangehörige, welche seit zwölf Jahren (davon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches) in der Schweiz wohnen, wobei die zwischen der Vollendung des 10. und des 20. Lebensjahres in der Schweiz vollbrachten Jahre doppelt gezählt werden.
-> siehe Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft  


Einbürgerungsziffer
Die rohe Einbürgerungsziffer misst die Anzahl Bürgerrechtserwerbende bezogen auf 100 Niedergelassene (Ausweis C) und Aufenthalter (Ausweis B) am Jahresanfang.


Einelternhaushalt
-> siehe Familienhaushalt   


Einfache Steuer zu 100 Prozent
Bei den in der Steuerstatistik (Juristische Personen) aufgeführten Steuerbeträgen handelt es sich um die einfache Gewinn- bzw. Kapitalsteuer zu 100 % des gesetzlichen Ansatzes (§§ 85 bis 91, §§ 98 bis 100a des Steuergesetzes) oder um die Minimalsteuer zu 100 % (§§ 101 und 102 des Steuergesetzes). Die tatsächliche Steuerbelastung ergibt sich durch Multiplikation mit den für Staat und Gemeinden massgebenden Steuerfüssen. Die einfache Gewinnsteuer versteht sich nach Berücksichtigung der Beteiligungsabzüge.
Bei den in der Steuerstatistik (Natürliche Personen) aufgeführten Steuerbeträgen handelt es sich stets um die einfache Einkommens- und Vermögenssteuer zu 100 % des gesetzlichen Ansatzes (§§ 37 und 54 des Steuergesetzes). Die tatsächliche Steuerbelastung ergibt sich durch Multiplikation mit den für Staat und Gemeinden massgebenden Steuerfüssen.   


Einkommen, Steuerbares
Die in der Steuerstatistik (Natürliche Personen) aufgeführten Einkommensbeträge verstehen sich nach Abzug der gesetzlichen Sozialabzüge (steuerfreie Beträge nach § 36 Steuergesetz). Das tatsächliche (Rein-)Einkommen 2011 ist also um diese Beträge entsprechend höher.  


Einwanderung (ständige Wohnbevölkerung)
Zuzug aus dem Ausland, um einen festen Wohnsitz im Kanton Thurgau zu nehmen. Dies gilt für Personen mit schweizerischer als auch ausländischer Nationalität. Hinzugerechnet werden zudem ausländische Personen, die von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung wechseln. Diese Personen haben beispielsweise eine neue Aufenthaltsbewilligung erhalten (B statt L) oder sind länger als zwölf Monate im Land.
-> siehe Bevölkerung  

 


Energieträger
Energieträger für die Heizung sowie für die Warmwasseraufbereitung. Werden in einem Gebäude verschiedene Energieträger verwendet, beziehen sich die Angaben auf den überwiegenden Energieträger.  
Erstfamilie
-> siehe Familienhaushalt


Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft
Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit durch eine Person, welche zuvor Staatsbürger eines anderen Landes oder staatenlos war. Diese Person zählt ab dem Datum, an welchem die Schweizer Staatsangehörigkeit erworben wurde, zu den schweizerischen Staatsangehörigen. Es werden fünf Arten des Erwerbs des Schweizer Bürgerrechts durch ausländische Staatsangehörige unterschieden: (1) Ordentliche Einbürgerung; (2) Erleichterte Einbürgerung; (3) Wiedereinbürgerung; (4) Feststellung des Schweizer Bürgerrechts; (5) Adoption durch einen Schweizer Bürger bzw. eine Schweizer Bürgerin (für ein unmündiges ausländisches Kind).
-> siehe Einbürgerung (im erleichterten und ordentlichen Verfahren)  


Erwerbsquote, Erwerbspersonen, Nichterwerbspersonen
Die Erwerbsquote drückt den Anteil der Erwerbspersonen einer bestimmten Altersklasse an der gleichaltrigen Bevölkerung aus. 

Zu den Erwerbspersonen werden die erwerbstätigen und die erwerbslosen Personen gezählt. Erwerbstätig sind Personen ab 15 Jahren, die in der Referenzwoche mindestens eine Stunde in der Woche gegen Entlöhnung gearbeitet haben. Als erwerbslos gelten gemäss ILO (International Labour Organization) Personen, die in der Referenzwoche nicht erwerbstätig waren, aktiv eine Arbeit gesucht haben und für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar wären.

Als Nichterwerbspersonen gelten Personen, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind (Rentnerinnen und Rentner, Hausfrauen und Hausmänner, etc.)
-> siehe Erwerbstätige, Erwerbsquote
  


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F

Familienhaushalt
Ein Familienhaushalt ist ein Privathaushalt mit mindestens einem Familienkern. Ein Familienhaushalt kann auch andere Personen beinhalten, die nicht zum/zu den Familienkern(en) gehören. Es wird zwischen Ein- und Mehrfamilienhaushalten (letztere bestehen aus mehr als einem Familienkern) unterschieden.
Als ein unabhängiger Familienkern gelten ein Paar, ein Elternteil mit Kind oder ein Kind über 25 Jahren zusammen mit einem Elternteil bzw. den Eltern.
Eine Erstfamilie ist ein Haushalt eines (verheirateten oder nicht verheirateten) Paares, in dem nur gemeinsame Kinder der beiden (Ehe-)Partner leben. Eine Fortsetzungsfamilie ist ein Haushalt eines (verheirateten oder nicht verheirateten) Paares, in dem zumindest ein Kind aus einer früheren Beziehung eines der beiden (Ehe-)Partner lebt. Allfällige gemeinsame Kinder des Paares, die mit einem Halbbruder und/oder einer Halbschwester zusammenleben, gehören auch zur Fortsetzungsfamilie.
Bei einem Einelternhaushalt setzt sich der Familienkern aus einem Elternteil und einem oder mehreren seiner Kinder zusammen, unabhängig von deren Alter.
Konsensualpaare sind Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und nicht miteinander verheiratet sind.
-> siehe Kind (in einem Haushalt)


Fortsetzungsfamilie
-> siehe Familienhaushalt


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G  

Gazelle
Waschstumsstarkes Unternehmen, das vor maximal 5 Jahren gegründet wurden, d. h. eine  "ex nihilo" Neugründung mit mindestens 10 Beschäftigten am Anfang der Beobachtungsperiode, das über drei Jahre hinweg ein durchschnittliches jährliches Wachstum von mehr als 10 % aufweist. 



Gebäude
Gebäude sind auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauten, die Wohnzwecken oder Zwecken der Arbeit, der Ausbildung, der Kultur oder des Sportes dienen. Bei Doppel-, Gruppen- und Reihenhäusern zählt jedes Gebäude als selbständig, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende tragende Trennmauer besteht.

Die Bau- und Wohnbaustatistik (BAU) umfasst sämtliche Gebäude, unabhängig von deren Nutzung. Die Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) bezieht sich ihrerseits auf alle am 31. Dezember des Bezugsjahres in der Schweiz bestehenden Gebäude mit Wohnnutzung. Sie umfassen reine Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser), Wohngebäude mit Nebennutzung (z.B. Wohnhäuser mit Gewerbe, Bauernhäuser u.dgl.) sowie Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung (z.B. Verwaltungsgebäude oder Schulhäuser mit Abwartwohnung aber auch Hotels, Spitäler, Heime, etc.).   


Gebäudekategorie
Es werden folgende Kategorien unterschieden:


Geöffnete Betriebe (Hotel- und Kurbetriebe)
Anzahl der im Erhebungsmonat während mindestens einem Tag geöffneten Betriebe  


Geschosszahl
In der Berechnung der Geschosszahl ist das Parterre eingeschlossen. Dach- und Untergeschosse wurden nur gezählt sofern sie mindestens teilweise für Wohnzwecke vorgesehen waren. Kellergeschosse hingegen fallen bei der Berechnung ausser Betracht.


Gini-Koeffizient
Der Gini-Koeffizient ist ein statistisches Mass zur Darstellung von Ungleichverteilungen. Er hat einen Wert zwischen 0 und 1. Der Extremwert 0 zeigt Gleichverteilung an (Beispiel:  alle Steuerpflichtigen haben exakt das gleiche Einkommen). Der Extremwert 1 zeigt demgegenüber völlige Ungleichheit an (Beispiel: ein Steuerpflichtiger hat das gesamte Einkommen, alle übrigen hingegen haben kein Einkommen).


Grossvieheinheit (GVE)
Die Grossvieheinheit ist eine Einheit, dank der die verschiedenen Nutztiere miteinander verglichen werden können. 1 GVE entspricht dem Futterverzehr und dem Anfall von Mist und Gülle einer 650 kg schweren Kuh. Auf dieser Grundlage werden Umrechnungsfaktoren in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht des Tieres verwendet (z.B. entspricht ein über 1-jähriges Schaf 0,17 GVE).  


Gründungsdynamik
Verhältnis der Beschäftigten in neu gegründeten (marktwirtschaftlich tätigen) Unternehmen zu den Beschäftigten in aktiven (marktwirtschaftlich tätigen) Unternehmen im Statistikjahr.


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H

Haushalt
Bei Haushalten wird nach Privathaushalten und Kollektivhaushalten unterschieden. Einen Privathaushalt bilden allein lebende Personen oder eine Gruppe von Personen, die in der gleichen Wohnung leben. Privathaushalte werden weiter unterschieden nach Familienhaushalten, die wiederum in Ein- und Mehrfamilienhaushalte unterteilt werden können, und nach Nichtfamilienhaushalten. Zu Mehrfamilienhaushalten zählen Haushalte mit zwei unabhängigen Familienkernen. Zu den Nichtfamilienhaushalten zählen beispielsweise Wohngemeinschaften.
In Kollektivhaushalten führen die Personen keinen eigenen Haushalt. Kollektivhaushalte sind beispielsweise Alters- und Pflegeheime oder Wohnheime für Menschen mit einer Beeinträchtigung.


Holdinggesellschaften
Unter den Holdinggesellschaften werden in der Steuerstatistk (Juristische Personen) diejenigen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aufgeführt, welche die Voraussetzungen für den Holdingstatus im Sinne von § 87 des Steuergesetzes erfüllen und daher grundsätzlich von der Gewinnsteuer befreit sind.
Bei den in den Tabellen zum steuerbaren Gewinn und steuerbaren Kapital nach Besteuerungsart aufgeführten Beträgen handelt es sich um folgende Gewinne, welche gemäss § 87 des Steuergesetzes auch bei Gesellschaften mit dem Holdingstatus zum ordentlichen Gewinnsteuersatz besteuert werden:


Homeoffice
Unter Homeoffice versteht man, das Ausüben von beruflichen Tätigkeiten von Zuhause. In der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) geben die Befragten Auskunft darüber, ob sie in den letzten vier Wochen für ihre berufliche Tätigkeit mindestens einmal Zuhause gearbeitet haben.


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I  

Institutionelle Einheit
Die institutionelle Einheit ist eine juristisch und wirtschaftlich selbstständige Einheit. Eine institutionelle Einheit entspricht im Privatsektor einem Unternehmen. Im öffentlichen Sektor entspricht sie entweder einem öffentlichen Unternehmen oder einer öffentlichen Verwaltung.

Investitionsanteil (einer Politischen Gemeinde)
Kennzahl zur Beurteilung der Finanzlage einer Politischen Gemeinde. Die Bruttoinvestitionen werden in Prozent der konsolidierten Ausgaben dargestellt. Damit wird ersichtlich, wie hoch der Anteil der Bruttoinvestitionen an den konsolidierten Ausgaben ist. Die Kennzahl zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen und kann ein Hinweis auf eine zukünftige Zunahme der Verschuldung sein. Sie sagt jedoch alleine nichts über die finanzielle Situation der Gemeinde aus. Wie die Investitionen kann auch diese Kennzahl von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken. Eine Beurteilung über mehrere Jahre, zusammen mit dem Selbstfinanzierungsanteil, ist deshalb wichtig und sinnvoll.

Formel: (Bruttoinvestitionen x 100) / konsolidierte Ausgaben

Beurteilung < 10 % schwache Investitionstätigkeit
  10 - 20 % mittlere Investitionstätigkeit
  20 - 30 % starke Investitionstätigkeit
  > 30 % sehr starke Investitionstätigkeit

Bemerkungen:


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K  

Kapitaldienstanteil (einer Politischen Gemeinde)
Kennzahl zur Beurteilung der Finanzlage einer Politischen Gemeinde. Der Kapitaldienstanteil ist die Messgrösse für die Belastung des Haushaltes mit Kapitalkosten. Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder auf einen hohen Abschreibungsbedarf hin.

Formel: (Kapitaldienst x 100) / Finanzertrag

Beurteilung < 0 % sehr tiefe Belastung
  0 - 5 % tiefe Belastung
  5 - 15 % mittlere Belastung
  15 - 25 % hohe Belastung
  > 25 %  sehr hohe Belastung

Bemerkungen:


Kind (in einem Haushalt)

Gemeint ist ein biologisches Kind oder Adoptivkind (auch aus einer früheren Beziehung) unabhängig von Alter und Zivilstand, das normalerweise im Haushalt mit mindestens einem Elternteil lebt. Dabei hat dieses Kind aber selbst weder einen eigenen Partner/eine eigene Partnerin noch (ein) eigene(s) Kind(er) im gleichen Haushalt.


Kollektivhaushalt
-> siehe Haushalt



Konsensualpaar
-> siehe Familienhaushalt


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Landbewirtschafter
Betriebe oder Personen, die Kulturland bewirtschaften. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese zugleich auch Tierhalter sind.   



M  


Median
Der Median (oder Zentralwert) einer Auflistung von Zahlenwerten ist der Wert, der an der mittleren (zentralen) Stelle steht, wenn man die Werte der Größe nach sortiert.
Beispiel: Median-Äquivalenzeinkommen: Der Median gibt das Äquivalenzeinkommen des "mittleren" Steuerpflichtigen an. Die Hälfte der Steuerpflichtigen hat ein höheres, die andere Hälfte ein tieferes steuerbares Äquivalenzeinkommen.


Mietpreis
Der Mietpreis ist ein Erhebungsmerkmal der Strukturerhebung der Volkszählung. Es handelt sich um den monatlichen Nettomietpreis, d. h. ohne die Kosten für Heizung, Warmwasser und Garage. Für die Berechnung des Mietpreises bei den Genossenschaftswohnungen wurden weder Rabatte oder Rückvergütungen abgezogen noch Teilzahlungen an Anteilscheinen berücksichtigt. 


Migrationshintergrund
Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen Ausländer/-innen und Eingebürgerte der ersten oder zweiten Einwanderungsgeneration, die mindestens ein Elternteil haben, der im Ausland geboren wurde sowie gebürtige Schweizer/-innen mit zwei im Ausland geborenen Eltern.


Minimalsteuer
Juristische Personen mit direktem Grundbesitz im Kanton Thurgau entrichten eine Minimalsteuer, wenn diese höher ausfällt als die Gewinn- und Kapitalsteuer. Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert der Grundstücke. Die veranlagte einfache Steuer der betreffenden juristischen Personen fällt um die Differenz der berechneten Minimalsteuer zur Gewinn- oder Kapitalsteuer höher aus.

Die Auswertung der Minimalsteuer in der Steuerstatistik (Juristische Personen) beinhaltet die berechnete Minimalsteuer sowie die bei den entsprechenden juristischen Personen berechneten Gewinn- und Kapitalsteuern. In den Statistiken bezüglich Gewinn- und Kapitalsteuern sind die bei den betreffenden juristischen Personen berechneten Gewinn- und Kapitalsteuern enthalten.
  


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Nettoschuld (+) bzw. Nettovermögen (-) (einer Politischen Gemeinde)
Kennzahl zur Beurteilung der Finanzlage einer Politischen Gemeinde. Die Nettoschuld je Einwohner dient als Gradmesser für die Verschuldung. Sie gibt die Differenz zwischen dem Fremdkapital und dem realisierbaren Finanzvermögen geteilt durch die Anzahl Einwohner an. Die Aussagekraft dieser Kennzahl hängt allerdings von der richtigen Bewertung des Finanzvermögens ab.

Formel: (Fremdkapital - Finanzvermögen) / Anzahl Einwohner

Beurteilung bis CHF 1'000 CHF kleine Verschuldung
  CHF 1'000 - 3'000 mittlere Verschuldung
  CHF 3'000 - 5'000 grosse Verschuldung
  über CHF 5'000 kaum tragbare Verschuldung

Bemerkungen:


Nettovermögen (einer Politischen Gemeinde)
-> siehe Nettoschuld


Neugründungsrate
Verhältnis der Anzahl neu gegründeten, marktwirtschaftlich tätigen Unternehmen zu der Anzahl aktiver, marktwirtschaftlich tätigen Unternehmen im Statistikjahr


Nichtständige Wohnbevölkerung
Zur nichtständigen Wohnbevölkerung zählt das Bundesamt für Statistik

Aus der kantonalen Bevölkerungserhebung wird die Zahl der Schutzbedürftigen mit Ausweis S (unabhängig von ihrer Anwesenheitsdauer) veröffentlicht.

-> siehe Bevölkerung   


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P  


Parteidisziplin
Die Parteidisziplin beschreibt, wie viele Panaschierstimmen pro 1'000 eigenen Wahlzetteln und pro parteifremdem Kandidierenden abgegeben werden.
Formel: (Abgegebene Panaschierstimmen einer Partei  / (Total Wahlzettel dieser Partei x Anzahl parteifremde Kandidierende)) x 1'000 


Parteistärke
Die Parteistärke einer Partei entspricht innerhalb eines Wahlkreises dem Anteil der Parteistimmen dieser Partei am Total aller Parteistimmen.
Über mehrere Wahlkreise hinweg (z. B. für die Berechnung der Parteistärke auf Kantonsebene bei Grossratswahlen) muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass den Wählenden in den verschiedenen Wahlkreisen (im Fall von Grossratswahlen bilden die Bezirke die Wahlkreise) eine unterschiedliche Zahl von Stimmen zur Verfügung stehen (entsprechend der Anzahl Sitze im Parlament). Um kantonale Werte zu erhalten, werden daher die abgegebenen Stimmen in eine über alle Wahlkreise hinweg vergleichbare Grösse umgerechnet: die fiktiven Wählenden. Fiktive Wählende der Partei A = ((Total gültige Wahlzettel im Wahlkreis) * (Erhaltene Stimmen Partei A)) / (Total abgegebene Stimmen im Wahlkreis)
Die fiktiven Wählenden sind eine theoretische Grösse und werden pro Wahlkreis (d.h. bei Grossratswahlen: pro Bezirk) berechnet. Die Summe der fiktiven Wählenden aller Bezirke ergibt die fiktiven Wählenden auf Kantonsebene.
Die Parteistärke auf Kantonsebene entspricht dann dem Anteil der fiktiven Wählenden einer Partei am Total gültiger Wahlzettel.


Pendler
-> siehe Arbeitspendler


Privathaushalt
-> siehe Haushalt


  
R  


Rückerstattungen (Sozialhilfe)
Die Sozialhilfebeziehenden sind bei verbesserten wirtschaftlichen Verhältnissen und bei realisiertem Vermögen (Erbschaft) zur Rückerstattung verpflichtet. Zu Unrecht bezogene Leistungen sind samt Zins zurückzuerstatten. Bevorschusst das Sozialamt Versicherungsleistungen oder vermögensrechtliche Forderungen gegenüber Dritten, kann diese verlangen, dass ihr die Leistungen direkt ausbezahlt werden.
Die Rückerstattungsansprüche verjähren fünf Jahre seit Kenntnis, in jedem Fall aber 15 Jahre seit der letzten Leistung.


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S  


Selbstfinanzierungsanteil (einer Politischen Gemeinde)
Kennzahl zur Beurteilung der Finanzlage einer Politischen Gemeinde. Der Selbstfinanzierungsanteil charakterisiert die Finanzkraft und den finanziellen Spielraum einer Gemeinde. Er gibt an, welcher Anteil des Finanzertrages für die Finanzierung von neuen Investitionen eingesetzt werden kann. Je höher der Selbstfinanzierungsanteil, desto besser stehen die Möglichkeiten, neue Investitionen zu finanzieren.

Formel: (Selbstfinanzierung x 100) / Finanzertrag

Beurteilung 0 nicht vorhanden
  0 - 10 % schwach
  10 - 20 % mittel
  ab 20 % sehr gut

Selbstfinanzierungsgrad (einer Politischen Gemeinde)
Kennzahl zur Beurteilung der Finanzlage einer Politischen Gemeinde. Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt an, in welchem Ausmass Investitionen durch selbsterwirschaftete Mittel finanziert werden können. Vor allem im Vergleich über mehrere Jahre wird erkannt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung. Liegt der Wert über 100 %, können Schulden abgebaut werden.

Formel: (Selbstfinanzierung x 100) / Nettoinvestitionen

Beurteilung unter 70 % grosse Neuverschuldung
  70 - 100 % volkswirtschaftlich verantwortbar
  100 % und mehr langfristig anzustreben

Bemerkungen:
Resultieren negative Nettoinvestitionen wird der Selbstfinanzierungsgrad in der Gemeindefinanzstatistik auf 100 % gesetzt, sofern die Selbstfinanzierung positiv war, ansonsten auf -1 %. Werden Nettoinvestitionen von Null ausgewiesen, kann die Kennzahl nicht berechnet werden. In solchen Fällen wird der Selbstfinanzierungsgrad ebenfalls auf 100 % gesetzt, sofern die Selbstfinanzierung positiv war, ansonsten auf -1 %.
Aufgrund der grossen Schwankungen bei den Investitionen zwischen einzelnen Jahren muss diese Kennzahl über mehrere Jahre hinweg betrachtet werden. Deshalb wird der Durchschnittswert über 5 Jahre ermittelt, wobei die Berechnung des Durchschnitts aufgrund der Basiszahlen erfolgt.
Vergleicht man Gemeinden nur über eine kurze Zeitperiode, können die Gemeindeinvestitionen, die über mehrere Generationen genutzt werden, zu falschen Annahmen verleiten.


Sozialhilfeleistungen, Brutto-
Als Brutto-Sozialhilfeleistungen werden die im entsprechenden Rechnungsjahr insgesamt ausbezahlten Unterstützungsleistungen im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe im engeren Sinn bezeichnet. Diese entsprechen der Summe aus den Saldi der folgenden Konti: 581.366.1 (Unterstützung an Thurgauer-Bürger), 581.366.2 (Unterstützung an übrige Schweizer-Bürger), 581.366.3 (Unterstützung an Ausländer), 581.366.4 (Unterstützung an Asylbewerber) 581.366.5 (Unterstützung an anerkannte Flüchtlinge), 581.366.6 (Unterstützung an vorläufig aufgenommene Personen).   


Sozialhilfeleistungen, Netto-
Die Netto-Sozialhilfeleistungen entsprechen den Brutto-Unterstützungsleistungen abzüglich der im entsprechenden Rechnungsjahr verbuchten Rückerstattungen bzw. Rückvergütungen (Konti 581.436.1 bis 581.436.6) und Staatsbeiträge (Konti 581.461.1 bis 581.461.6). Sie geben Auskunft über die effektive Belastung einer Gebietskörperschaft durch Unterstützungsleistungen.
Die in einem Rechnungsjahr ausgewiesenen Netto-Unterstützungsleistungen werden durch Zeitpunkt und Umfang des Eingangs der Rückerstattungen mitbeeinflusst. Um festzustellen, ob auffallend hohe oder tiefe Netto-Unterstützungsleistungen einer Gemeinde allenfalls durch den Zeitpunkt des Eingangs grösserer Rückvergütungspositionen mitverursacht wurden, ist ein ergänzender Blick auf die Höhe der Brutto-Unterstützungsleistungen hilfreich.
->siehe auch Rückerstattungen  


Sozialhilfequote
Die Sozialhilfequote bezeichnet den Anteil der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, die einmal während des Jahres Sozialhilfe bezogen haben, an der gesamten ständigen Wohbevölkerung. Die Referenzbevölkerung ist seit 2011 die Statistik der Bevölkerung und der Haushalte des Bundesamtes für Statistik (STATPOP des Vorjahres). Bis 2010 basierten die Berechnungen auf ESPOP (Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes). Die Zeitreihen blieben trotz Änderung weitgehend vergleichbar.
-> siehe auch Unterstützungsquote  


Standardarbeitskraft
Die Standardarbeitskraft ist eine Einheit für die Erfassung des gesamtbetrieblichen Arbeitszeitbedarfs mit Hilfe standardisierter Faktoren (Nutzfläche, Nutztiere, Zuschläge für Hanglage etc.).  


Ständige Wohnbevölkerung
-> siehe Bevölkerung  


Steuerbares Einkommen
Einkommen nach Berücksichtigung der für die Bundessteuer zulässigen Abzüge.  Begriffe und Daten: 
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/allgemein/steuerstatistiken/fachinformationen/steuerstatistiken/direkte-bundessteuer.htm


Steuerfuss
Der Steuerfuss drückt aus, wieviel Prozent der einfachen Steuer als Staats- und Gemeindesteuer geschuldet wird. Für die Berechnung der geschuldeten Staats- und Gemeindesteuer wird die einfache Steuer zu 100 % mit dem Steuerfuss der Wohngemeinde multipliziert.

Der Steuerfuss ist in Prozenten der einfachen Steuer festgelegt. Der Staatssteuerfuss wird durch den Grossen Rat bestimmt. Die Steuerfüsse der einzelnen Körperschaften (Politische Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden) werden durch die Bürgerschaft genehmigt. Für die Kirchensteuer der juristischen Personen ist das Verhältnis von evangelischen und katholischen Niedergelassenen und Aufenthaltern massgebend (§ 224 StG und § 58 StV).

Für die Berechnung des Gesamtsteuerfusses werden die Steuerfüsse der einzelnen Gemeindekörperschaften zum Staatssteuerfuss hinzugerechnet.  


Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner
Die Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner einer Gemeinde entspricht dem Netto-Ertrag aus der Besteuerung der natürlichen und juristischen Personen bei einem Steuerfuss von 100 %, dividiert durch die ständige Wohnbevölkerung am 31.12. des entsprechenden Jahres. Die Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner ist derjenige Steuerertrag, der bei einem (hypothetischen) Steuerfuss von 100 % erzielt würde.

Dabei wird die Steuerkraft aufgrund folgender Faktoren ermittelt (vgl. Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 16. Mai 2000, Rechtsbuch 131.2, § 7a):

  1. Laufende Steuertabelle der natürlichen und juristischen Personen, der Kapitalabfindungssteuern sowie der Quellensteuern
  2. Nachtragstabelle der natürlichen und juristischen Personen
  3. Abschreibungstabelle der natürlichen und juristischen Personen sowie der pauschalen Steueranrechnung
  4. Nachsteuern

Nicht in die Berechnung einbezogen werden:

  1. Ordnungsbussen sowie Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszinsen
  2. Abschreibungen von Ordnungsbussen und Zinsen  

Stockwerk
-> siehe Geschosszahl  


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T  


Tierhaltende
Betriebe oder Personen, die Nutztiere halten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese zugleich auch Landbewirtschafter sind. Dabei werden nicht nur professionelle landwirtschaftliche Betriebe gezählt, sondern auch Hobbytierhalter.  


 
U  


Überlebensraten
Die Überlebensrate der neu gegründeten Unternehmen gibt Auskunft über den Anteil der "ex nihilo" gegründeten Unternehmen, die ein bis fünf Jahre nach ihrer Gründung noch aktiv sind. Die Neugründungen eines Referenzjahres t bilden eine Kohorte, die in den Jahren t+1 bis t+5 beobachtet wird. Als überlebend gelten in dieser Kohorte diejenigen Unternehmen, die im Bestand der aktiven Unternehmen der Folgejahre enthalten sind. Einen Sonderfall bilden Unternehmen, die infolge einer Schliessung nicht mehr im Unternehmensbestand erscheinen, deren Tätigkeit aber von einer neuen, speziell dafür geschaffenen Einheit übernommen wurde. In diesem Fall wird von Überleben durch Übernahme gesprochen und die neue Einheit wird weiter beobachtet. Verschwindet ein Unternehmen aufgrund einer Fusion oder einer Übernahme durch ein bereits bestehendes Unternehmen, wird es nicht zu den überlebenden Unternehmen gezählt. Einheiten, die nicht mehr aktiv sind, werden aus der Kohorte ausgeschlossen und können anschliessend nicht mehr aufgenommen werden. Zur Ermittlung der Überlebensrate werden somit nur Einheiten berücksichtigt, die im Beobachtungszeitraum ohne Unterbruch tätig waren.


Unterhaltsarbeiten, öffentliche
Als öffentliche Unterhaltsarbeiten gelten die Ausgaben von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie der öffentlich-rechtlichen Betriebe für Instandhaltung (Wahren der Funktionstauglichkeit durch einfache und regelmässige Massnahmen) sowie Instandsetzung (Wiederherstellen der Funktionstauglichkeit). Nichtbauliche Unterhaltsarbeiten wie Winterdienst werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht erfasst werden die nicht bewilligungspflichtigen übrigen Unterhalts- und Renovationsarbeiten der Privaten. 


 Unternehmen
Als Unternehmen wird in der Statistik der Unternehmensstruktur die kleinste juristisch selbständige Einheit bezeichnet. Unternehmen setzen sich aus einer oder mehreren Arbeitsstätten (Hauptbetrieb, Nebenbetrieb, Filialen) zusammen. Eine Arbeitsstätte ist eine räumlich abgegrenzte Einheit eines Unternehmens, in der eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.  

In der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) wird eine Einheit erfasst, sobald sie für sich selber oder für ihre Beschäftigten AHV-Pflichtbeiträge bezahlt. Mithin werden alle wirtschaftlichen Akteure (natürliche oder juristische Personen) als produktive Einheiten (Unternehmen) erfasst, die über der AHV-pflichtigen Einkommensschwelle von jährlich Fr. 2'300 liegen.


Unternehmensneugründungen
Zu den Unternehmensneugründungen werden nur Unternehmen mit marktwirtschaftlicher Tätigkeit, die tatsächlich neu, also "ex nihilo" entstanden sind, gezählt. Eine Neugründung liegt vor, wenn eine Kombination von Produktionsfaktoren geschaffen wird und kein anderes Unternehmen daran beteiligt ist Aus Fusionen, Übernahmen, Spaltungen oder Restrukturierungen hervorgegangene Unternehmen werden somit nicht berücksichtigt. Erfasst werden hingegen Einheiten, die ihre Aktivität nach mehr als zwei Jahren wieder aufgenommen haben ("ruhende Unternehmen").


Unternehmenschliessungen
Eine Schliessung liegt vor, wenn eine Kombinatione von Produktionsfaktoren aufgelöst wird und keine anderes Unternehmen daran beteiligt ist. Unternehmen, die ihre Tätigkeit infolge Fusionen, Übernahmen, Spaltungen oder Restrukturierungen bestehender Unternehmen eingestellt haben, werden somit nicht berücksichtigt. Erfasst werden hingegen ruhende Einheiten, die ihre Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren nicht wieder aufnehmen. Diese Zwei-Jahres-Kriterium impliziert, dass die definitven Daten zu den Schliessungen für ein bestimmtes Referenzjahr im Vergleich zu den anderen UDEMO-Daten nur verzögert verfügbar sind. Aufgrund dieser Zwei-Jahres-Regel für Reaktivierungen muss sichergestellt werden, dass sich ein Unternehmen, das seine Tätigkeit im Jahr t eingestellt hat, im Jahr t+1 und/oder im Jahr t+2 nicht wieder im Bestand aktiver Unternehmen befindet. Wenn das Unternehmen seine Tätgiketi nach zwei Jahren nicht wieder aufgenommen hat, gilt es in der Statistik als endgültig geschlossen.


Unterstützungsquote (Sozialhilfe)
Die Unterstützungsquote beschreibt den Anteil der Sozialhilfefälle, die einmal während des Jahres Sozialhilfe bezogen haben, an der Gesamtzahl der Privathaushalte. Ein Sozialhilfefall kann sich dabei auf eine oder mehrere Personen beziehen. Die Privathaushalte werden noch auf der Basis der Volkszählung 2000 ermittelt. Für das Erhebungsjahr 2015 wurde keine Unterstützungsquote mehr berechnet. Ab 2016 soll die Unterstützungsquote von einer Haushaltsquote abgelöst werden, die auf Basis der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) berechnet wird.   


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V  

Variationskoeffizient
Der Variationskoeffizient ist ein relatives Mass für die Streuung. Er wird berechnet aus dem Verhältnis der Standardabweichung zum positiven Mittelwert. In Stichprobenerhebungen beziffert er die Unsicherheit von Ergebnissen. Ist der Variationskoeffizient grösser als 5 %, ist eine Auswertung statistisch unsicher und muss mit Vorsicht interpretiert werden.


Verwaltungsgesellschaften
Unter den Verwaltungsgesellschaften sind diejenigen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen aufgeführt, welche die Voraussetzungen für den Status als Verwaltungsgesellschaft im Sinne von § 88 des Steuergesetzes erfüllen. Diese üben in der Schweiz nur eine Verwaltungstätigkeit, aber keine oder nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit aus. Bei diesen juristischen Personen werden Beteiligungserträge auf qualifizierenden Beteiligungen nach § 86 des Steuergesetzes nicht besteuert. Gemäss § 88 des Steuergesetzes werden dagegen zum ordentlichen Tarif besteuert (und somit in der Statistik berücksichtigt):


Vermögen, Steuerbares
Die in der Steuerstatistik (Natürliche Personen) aufgeführten Vermögensbeträge (steuerbares Vermögen) ergeben sich nach Abzug der Schulden und der Steuerfreibeträge (nach § 53 Steuergesetz). In der Steuerperiode 2011 konnten in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebende Personen jeweils 200'000 Franken und alleinstehende Steuerpflichtige 100'000 Franken vom Reinvermögen abziehen. Zusätzlich konnte für jedes nicht selbständig besteuerte (minderjährige) Kind 100'000 Franken vom Reinvermögen abgezogen werden. Das tatsächliche (Rein-)Vermögen 2011 ist also entsprechend höher.  


Vertrauensintervall
Ergebnisse aus Erhebungen, die auf einer Stichprobe basieren (z. B. Lohnstrukturerhebung), sind immer mit einer Unsicherheit behaftet. Mit dem Vertrauensintervall kann diese Unsicherheit beziffert werden. Das 95 %-Vertrauensintervall gibt den Bereich an, in dem der wahre Wert in der Grundgesamtheit mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit liegt. Je grösser das Vertrauensintervall ist, desto grösser ist die statistische Unsicherheit.


Vollzeitäquivalente (VZÄ)
Vollzeitäquivalente drücken aus, wie vielen Vollzeitbeschäftigten das Arbeitsvolumenen der Beschäftigten entspricht. In der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) des Bundesamts für Statistik erfolgt die Berechnung der Vollzeitäquivalente aufgrund eines Schätzmodells, da der Beschäftigungsgrad in den Daten der AHV-Register nicht enthalten ist (STATENT beruht wesentlich auf den Daten der AHV-Register). 


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W  


Wachstumsstarke Unternehmen
Unter Wachtumsstarke Unternehmen versteht man Einheiten, die zu Beginn des Beobachtungszeitraums mindestens zehn Beschäftigte aufweisen und über drei Jahre hinweg ein durchschnittliches jährliches Beschäftigungswachstum von mehr als 10 % erreichen. Ist das Beschäftigungswachstum auf Fusionen oder Übernahmen zurückzuführen, wird das entsprechende Unternehmen nur dann zu den wachstumsstarken Unternehmen gezählt, wenn sein Beschäftigungswachstum nach Abzug der aus Fusionen und Übernahmen entstandenen Stellen über dieser 10 %-Schwelle liegt.


Wohnbevölkerung, ständige und nichtständige
-> siehe Bevölkerung  


Wohneigentumsquote
Unter Wohneigentumsquote versteht man den Anteil der vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnungen (Eigentümerwohnungen) am Bestand der bewohnten Wohnungen, Die Wohnungen, für welche der Bewohnertyp unbekannt ist, wurden für die Berechnung der Quote nicht berücksichtigt.  


Wohnung
Unter Wohnung ist die Gesamtheit der Räume zu verstehen, die eine bauliche Einheit bilden und einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem gemeinsamen Bereich innerhalb des Gebäudes (Treppenhaus) haben. Eine Wohnung im Sinne der Statistik verfügt über eine Kocheinrichtung (Küche oder Kochnische).

Ein Einfamilienhaus besteht aus einer Wohnung; Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen werden als Mehrfamilienhäuser erfasst.

Es werden alle Wohnungen gezählt unabhängig davon, ob die Wohnung für Privat- oder Kollektivhaushalte bestimmt ist.


Wohnungsfläche
Die Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toilettenräume, Reduits (Abstellräume), Gänge, Veranden usw. Zusätzliche separate Wohnräume (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung ausser Betracht.
Wenn die genaue Fläche nicht bekannt war, wurde ein Schätzwert (Länge der Wohnung X Breite der Wohnung) berechnet. Die Resultate sind deshalb mit einer gewissen Vorsicht auszulegen. Analysen der Flächenklassen können als unproblematisch betrachtet werden.  


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Z  

Zimmer
Als Zimmer gelten in den Baustatistiken Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer usw., welche als Gesamtes eine Wohnung bilden. Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Reduits, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.  


Zimmerauslastung (in Hotel- und Kurbetrieben)
Anzahl Zimmernächte dividiert durch die gesamte Nettozimmerkapazität der betreffenden Periode, in Prozenten ausgedrückt (die Nettozimmerkapazität entspricht der Anzahl Zimmer eines Betriebes im Erhebungsmonat multipliziert mit der Anzahl Öffnungstage dieses Betriebes in dem Monat).    


Zinsbelastungsanteil (einer Politischen Gemeinde)
Kennzahl zur Beurteilung der Finanzlage einer Politischen Gemeinde. Der Zinsbelastungsanteil ist die Messgrösse für die Belastung des Haushaltes mit Zinskosten. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Im Vergleich über mehrere Jahre wird die Verschuldungstendenz und im Vergleich zu anderen Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt.

Formel: (Nettozinsen x 100) / Finanzertrag

Beurteilung:     < 0% sehr tiefe Belastung
  0 - 2%  tiefe Belastung
  2 - 5% mittlere Belastung
  5 - 8% hohe Belastung
  über 8 %     sehr hohe Belastung

Beurteilung < 0 % sehr tiefe Belastung
  0 - 2 % tiefe Belastung
  2 - 5 % mittlere Belastung
  5 - 8 % hohe Belastung
  über 8 % sehr hohe Belastung

Bemerkungen: