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Steuerfüsse

Gemeindesteuerfüsse 2024 bleiben grösstenteils unverändert

Von den 80 Politischen Gemeinden hielten 2024 70 Gemeinden an den Steuerfüssen des Vorjahres fest. 7 Gemeinden senkten den Steuerfuss, 3 erhöhten ihn. Das sind deutlich weniger Reduktionen als in den Vorjahren: 2023 hatten 16, 2022 sogar 25 Politische Gemeinden ihren Steuerfuss herabgesetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grossteil der Politischen Gemeinden hält 2024 an den Steuerfüssen des Vorjahres fest.
  • Bei den Schulsteuerfüssen setzte sich der langjährige Abwärtstrend erstmals nicht mehr fort. 
  • Die Gesamtsteuerfüsse bleiben in über der Hälfte der Gemeinden unverändert.

Durchschnittlicher Gemeindesteuerfuss leicht tiefer als im Vorjahr

Der durchschnittliche, nach der Einwohnerzahl gewichtete Gemeindesteuerfuss ging nur noch leicht zurück: Er sank von 55,9 % auf 55,7 %. Im Vergleich zu den Vorjahren, insbesondere aber zu den 2000er-Jahren, ist die Abnahme sehr gering. Vor allem zwischen 2000 und 2012 sank der durchschnittliche Steuerfuss der Gemeinden von 74,8 % auf 58,6 % kräftig.

Anzahl Politische Gemeinden mit 2020 2021 2022 2023 2024
Senkungen 12 6 25 16 7
keine Veränderungen 66 72 54 58 70
Erhöhungen 2 2 1 6 3
Total Politische Gemeinden 80 80 80 80 80

Datenquelle: Steuerverwaltung Kanton Thurgau

 

Tiefere Gemeindesteuerfüsse in 7 Gemeinden

Von den 7 Gemeinden, die ihren Gemeindesteuerfuss im Vergleich zum Vorjahr herabsetzten, gab es in Bürglen die stärkste Reduktion (–7 Prozentpunkte). Ebenfalls von tieferen Gemeindesteuerfüssen profitiert die Bevölkerung von Dozwil, Herdern, Lommis, Münchwilen, Wigoltingen (je –3) sowie Altnau (–2). 
Erhöht wurde der Gemeindesteuerfuss in Mammern (+8 Prozentpunkte), Uesslingen-Buch (+5) und Affeltrangen (+3). 

 

Hier sehen Sie die Veränderung der Gemeindesteuerfüsse über die letzten 10 Jahre

Aktuelle Gemeindesteuerfüsse im Vergleich zu 2014

 

Am niedrigsten in Warth-Weiningen

Den tiefsten Gemeindesteuerfuss verzeichnet zum siebten Mal in Folge Warth-Weiningen (30 %). Dahinter folgen – ebenfalls unverändert – Tägerwilen (33 %), Bottighofen und Horn (je 34 %). Unter 40 % liegen die Steuerfüsse auch in Münsterlingen (37 %), Neunforn und neu Dozwil (je 39 %).  
Arbon weist mit 72 % nach wie vor den höchsten Steuerfuss auf. Dahinter folgt Romanshorn mit 70 %.  

Kaum mehr Senkungen bei Schulsteuerfüssen

Bei den Schulsteuerfüssen setzte sich der langjährige Abwärtstrend nicht mehr fort. Erstmals seit Beginn der Statistik im Jahr 2005 erhöhte sich der durchschnittliche, gewichtete Schulsteuerfuss wieder: Er stieg um 0,5 Prozentpunkte auf 88,2 %. In den letzten zwanzig Jahren war er im Mittel jährlich um 0,7 Prozentpunkte gesunken.  
Nur noch 3 Schulgemeinden senkten 2024 ihren Steuerfuss. Das sind viel weniger als in den 20 Jahren zuvor, wo die Anzahl Schulgemeinden mit Steuerfusssenkungen immer im zweistelligen Bereich lag. Gleichzeitig nahm die Zahl der Schulgemeinden, die ihren Steuerfuss anhoben, deutlich zu. 15 Schulgemeinden beschlossen einen höheren Steuerfuss (Vorjahr: 4). Drei Viertel der Schulgemeinden hielten an den Schulsteuerfüssen des Vorjahres fest.  
Die Bandbreite der Schulsteuerfüsse ist gegenüber dem Vorjahr erneut grösser geworden (2024: 54 % bis 111 %, 2023: 54 % bis 105 %). Im Vergleich zu vor 20 Jahren sind die Schulsteuerfüsse aber zusammengerückt: Damals lagen sie zwischen 54 % und 121 %.   

Mehrheitlich unveränderte Gesamtsteuerfüsse

2024 profitieren deutlich weniger Einwohnerinnen und Einwohner von Senkungen des Gesamtsteuerfusses – der Summe aus Staats-, Gemeinde-, Schul- und Kirchensteuerfuss – als in den Vorjahren. Nur in 7 Gemeinden waren die Gesamtsteuerfüsse niedriger als 2023. Auf der anderen Seite gab es wieder mehr Steuerfusserhöhungen: Für die evangelische Bevölkerung stiegen die Ansätze in 19 Gemeinden, für die katholische Bevölkerung in 16 Gemeinden. In der Mehrheit der Gemeinden bleiben die Gesamtsteuerfüsse 2024 unverändert (evang. Bev.: 54 Gemeinden, kath. Bev.: 57 Gemeinden).   
Am stärksten stiegen die Gesamtsteuerfüsse in Mammern (+15 Prozentpunkte), Affeltrangen (+7) und Bettwiesen (+6). Die grösste Reduktion gab es in Bürglen (–7).  
Juristische Personen profitieren 2024 in 27 Gemeinden von tieferen Gesamtsteuerfüssen. In 24 Gemeinde erhöhten sich die Ansätze für juristische Personen. Die Veränderungen hängen teils mit der Anpassung der Kirchensteuerfüsse für juristische Personen zusammen (siehe "Weitere Information") und waren nur sehr gering, d.h. zwischen –0,1 und 0,1 Prozentpunkten. Die stärkste Reduktion für juristische Personen gab es in Bürglen (–7,1), den kräftigsten Anstieg in Mammern (+14,9), Affeltrangen (+7) und Bettwiesen (+6).

 

Bottighofen und Warth-Weiningen nach wie vor am steuergünstigsten

Bottighofen führt die Rangliste der steuergünstigsten Gemeinden für die evangelische Bevölkerung wie in den beiden Vorjahren mit 210 % an. Dahinter folgt Warth-Weiningen (213 %). Die katholische Bevölkerung profitiert in Warth-Weiningen vom tiefsten Gesamtsteuerfuss (209 %), auf Platz 2 rangiert Bottighofen (215 %). Ebenfalls tiefe Gesamtsteuerfüsse unter 240 % weisen die Gemeinden Horn, Ermatingen, Salenstein und Münsterlingen (unabhängig von der Konfession) sowie Tägerwilen (kath. Bevölkerung) auf.   
Die höchste Steuerlast tragen weiterhin die Einwohnerinnen und Einwohner von Arbon (evang. Bev.: 306 %, kath. Bev.: 304 %). 

Publikation

Weitere Informationen können der Statistischen Mitteilung Nr. 4 / 2024 entnommen werden.

Publikationen aus früheren Jahren


Daten, Karten und weitere Informationen

Daten

Ebene Gemeinden

Teil- und Gesamtsteuerfüsse nach Gemeinden und Bezugsgruppen, 2007-2024
Steuerfüsse der Politischen Gemeinden, 2000-2024


Die Daten ab 2004 (auf Ebene Politische Gemeinden) stehen auch in maschinenlesbarer Form (Open Government Data) auf dem Thurgauer OGD-Portal data.tg.ch oder unter opendata.swiss zur Verfügung.

Thematische Karten

grafische Darstellung

Mit dem Thurgauer Themenatlas werden statistische Daten in Form von Karten visualisiert.
Vordefinierte Karten öffnen:

Erhebungen und Begriffe

Die Steuerfüsse werden jährlich von der kantonalen Steuerverwaltung zusammengetragen.

Begriffserklärungen und Definitionen finden Sie im Glossar.

Weitere Informationen

Angepasste Kirchensteuerfüsse für juristische Personen

Für die Berechnung des Kirchensteuerfusses, der für die juristischen Personen gilt, ist das Verhältnis der evangelischen und der katholischen Bevölkerung massgebend, und zwar in jener Gemeinde, in der die juristische Person steuerpflichtig ist. Dieses Verhältnis wird seit 2014 alle fünf Jahre neu berechnet.
Aufgrund der 2024 neu ermittelten Anteile kam es in 71 Gemeinden zu Veränderungen bei den Kirchensteuerfüssen, selbst wenn die Kirchgemeinden ihren Steuersatz nicht angepasst haben: In 30 Gemeinden werden die juristischen Personen in der Folge tiefer und in 41 Gemeinden höher besteuert. Die Veränderungen der Kirchensteuern bewegen sich zwischen –0,4 und +0,3 Prozentpunkten. 

Steuergesetzrevisionen

Überblick über die Steuergesetzesrevisionen seit 2001