Beendigung wegen Verbesserung der Erwerbssituation
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Der Anteil der abgeschlossenen Sozialhilfedossiers, die aufgrund einer Verbesserung der Erwerbssituation beendet wurden, unterscheidet sich deutlich zwischen den Gemeinden. Im Mittel der Jahre 2013 bis 2022 konnten je nach Gemeinde zwischen 24 % (Romanshorn) und 40 % (Arbon) der abgeschlossenen Dossiers aufgrund einer Verbesserung der Erwerbssituation beendet werden. Bei einem hohen Anteil beendeter Sozialhilfedossiers mit unbekanntem Beendigungsgrund sind die Grafiken jedoch mit Vorsicht zu interpretieren.
Hinweis: Bei Aadorf, Münchwilen, Diessenhofen und Steckborn werden die Daten aus Datenschutzgründen für einzelne Jahre nicht gezeigt (weniger als 3 Dossiers bei der Kategorie "Verbesserung der Erwerbssituation").
Die Daten zu dieser Grafik finden Sie in der Excel-Datei Sozialhilfe-Kennzahlen der Thurgauer Gemeinden, 2011-2022
Definition
Hauptgrund für die Beendigung des Sozialhilfebezugs
Es werden folgende Gründe für die Beendigung des Sozialhilfebezugs unterschieden:
- Verbesserung der Erwerbssituation: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Beschäftigungsmassnahme, erhöhtes Erwerbseinkommen (z. B. durch höheren Beschäftigungsgrad oder Stellenwechsel)
- Existenzsicherung durch andere Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Invalidenversicherung, AHV) oder durch bedarfsabhängige Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenhilfe, Alimentenbevorschussung)
- Beendigung der Zuständigkeit: Wechsel des Wohnortes, Wechsel des Sozialdienstes, Kontaktabbruch, Todesfall
- Anderes: Existenzsicherung durch Alimente, durch Eheschliessung, Ausbildungsabschluss, durch Konkubinatspartner oder anderes
Haushaltsmitglied, Reduktion oder Wegfall der Zulagen (EFB, MIZ, IZU), durch Lottogewinn oder Erbschaft und Strafvollzug.
Beim vorliegenden Indikator geht es um jene Sozialhilfedossiers, die aufgrund einer Verbesserung der Erwerbssituation beendet wurden.
Abgeschlossenes Dossier
Ein Sozialhilfedossier wird abgeschlossen, wenn die Unterstützungseinheit seit 6 Monaten keine Auszahlung erhielt. Zu den im Erhebungsjahr abgeschlossenen Dossiers zählen somit auch Dossiers, die im Vorjahr die letzte Auszahlung erhielten. Falls eine
Unterstützungseinheit nach einem Unterbruch von mehr als 6 Monaten erneut einen Antrag stellt, wird ein neues Dossier eröffnet.