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Landwirtschaft (Erhebungen)

Erhebung der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdaten


Die landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdaten werden jährlich  vom kantonalen Landwirtschaftsamt im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) per Stichtag 1. Januar erhoben. Die Erhebung dient primär der Umsetzung der agrarpolitischen Massnahmen und als Basis für die Tierseuchenbekämpfung. Beispielsweise werden die im Rahmen der Betriebsstrukturdatenerhebung deklarierten Angaben benötigt für die Ausrichtung von Direktzahlungen, den Vollzug des Tierschutz-, des Lebensmittel- sowie des Gewässerschutzgesetzes, den ökologischen Leistungsnachweis und die Treibstoffzollrückerstattung.
Die Erhebung basiert massgeblich auf dem Bundesgesetz über die Landwirtschaft (SR 910.1). Der Vollzug ist in der Verordnung über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten geregelt (Landwirtschaftliche Datenverordnung, SR 919.117.71). Das kantonale Landwirtschaftsgesetz (RB 910.1) sowie die Verordnung des Regierungsrates zum kantonalen Landwirtschaftsgesetz (RB 910.11) regelt die Erfassung der bewirtschafteten Nutzfläche und der gehaltenen Nutztiere. Das kantonale Gesetz über die Bekämpfung von Tierseuchen (Tierseuchengesetz; RB 916.40) und die Verordnung des Regierungsrates über die Bekämpfung von Tierseuchen (RB 916.401) bilden die Grundlage für die Bestimmungen des Tierseuchenfonds.
Die landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung ist eine Vollerhebung. Sie wird vom kantonalen Landwirtschaftsamt in Zusammenarbeit mit den Gemeindestellen für Landwirtschaft durchgeführt. Auskunfts- und deklarationspflichtig sind alle Bewirtschaftenden von landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutztem Kulturland sowie alle Nutztierhalterinnen und -halter. Erfasst werden Angaben zur Beschäftigung, den Anbauflächen und den Nutztierbeständen sowie weitere für den Vollzug agrarpolitischer Massnahmen benötigte Daten.
Die Ergebnisse der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung können bis auf Gemeindestufe regionalisiert werden. Weil die Landwirte oftmals in mehr als einer Gemeinde Land bewirtschaften oder Tiere halten, wird die Zuordnung der Daten zu einer Gemeinde nach dem Wohnortsprinzip des Bewirtschafters gemacht. Die Daten auf Stufe Gemeinde werden nicht standardmässig publiziert, können jedoch bei Bedarf über das Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau bezogen werden (Ansprechpartner: Herr Hansueli Zellweger, Tel.: 058 345 57 04, E-Mail: hansueli.zellwegerNULL@tg.ch).

Hinweis zur Datenquelle
Die Angaben zu den Landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen basieren ab dem Jahr 2016 auf den Daten des Bundesamts für Statistik (BFS). Das betrifft sowohl die Zahlen für das Jahr 2016 als auch jene, die für einen Vergleich mit früheren Jahren beigezogen wurden. Eine Ausnahme bilden die Direktzahlungen, die direktzahlungsberechtigten Betriebe, BTS/RAUS sowie die vermarktete Milch. Diese stützen sich weiterhin auf Daten des kantonalen Landwirtschaftsamts.
Die Landwirtschaftliche Betriebsstrukturerhebung des BFS basiert auf den von den Kantonen gelieferten Zahlen. Aufgrund unterschiedlicher Abgrenzungen und Definitionen unterscheiden sich die vom BFS publizierten Daten von jenen des kantonalen Landwirtschaftsamts, auf die sich die vom Kanton veröffentlichte Statistik bis 2015 abstützte. Insbesondere gilt eine unterschiedliche Definition des Landwirtschaftsbetriebs. Während die Zahlen des kantonalen Landwirtschaftsamts auf allen auskunftspflichtigen Betrieben basieren (siehe oben), berücksichtigt das BFS lediglich jene Betriebe, die zusammen mindestens 99 % der Gesamtproduktion der Landwirtschaft erwirtschaften. Entsprechend berücksichtigt das BFS in seiner Statistik nur Betriebe, die folgende Mindestnormen erfüllen: 

Diese Mindestnormen entsprechen der Definition eines «Landwirtschaftsbetriebs» gemäss BFS. Zudem basieren die vom BFS veröffentlichten Daten nicht ausschliesslich auf den Datenlieferungen der Kantone, sondern werden mit ergänzenden Erhebungen kombiniert (ca. 2 % der Daten).

Weitere Informationen:
Landwirtschaftlichen Strukturerhebung des BFS