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Gemeindefinanzen (Erhebung)

Zur Erhebung der Gemeindefinanzkennzahlen


Bedeutung der Kennzahlen
Gemeindefinanzkennzahlen sind wichtige Grössen für die Führung einer Gemeinde. Sie zeigen finanzpolitische Trends auf und unterstützen das Gemeindemanagement in der Steuerung der Finanzpolitik. Harmonisierte Kennzahlen ermöglichen Vergleiche zwischen den Gemeinden oder zum Durchschnitt aller Gemeinden eines Kantons.

Gesetzliche Grundlage
Im Kanton Thurgau werden seit dem Jahr 2003 Gemeindefinanzkennzahlen erhoben. Grundlage dazu bildet §12 des Gesetzes über den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden vom 11. September 2002 (Thurgauer Rechtsbuch 613.1).

Auswahl der Kennzahlen
Zwischen den Rechnungsjahren 2014 und 2018 stellten die Thurgauer Gemeinden schrittweise auf das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 um. Die Auswahl der Kennzahlen für HRM2-Gemeinden folgt der Empfehlung der KKAG (HRM2-Fachempfehlung Nr. 18): Nettoverschuldungsquotient, Selbstfinanzierungsgrad, Zinsbelastungsanteil, Bruttoverschuldungsanteil, Investitionsanteil, Kapitaldienstanteil, Nettoschuld bzw. Nettovermögen pro Einwohner, Selbstfinanzierungsanteil.
In Anlehnung an die bisherige Kennzahl „Bilanzfehlbetrag bzw. Eigenkapital in Steuerprozenten“ wird im Kanton Thurgau zusätzlich die Kennzahl "Bilanzüberschussquotient" geführt.

Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 1 (HRM1):
Die Kommission der Konferenz der Kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen (KKAG) empfahl seit 2005 sieben Kennzahlen, die gesamtschweizerisch vergleichbar sind: Selbstfinanzierungsgrad, Selbstfinanzierungsanteil, Zinsbelastungsanteil, Kapitaldienstanteil, Nettoschuld bzw. Nettovermögen pro Einwohner, Investitionsanteil und Bruttoverschuldungsanteil. Zusätzlich zu den empfohlenen sieben Kennzahlen erhob der Kanton Thurgau die Kennzahl "Bilanzfehlbetrag bzw. Eigenkapital in Steuerprozenten". Diese Kennzahl ermöglicht eine Einschätzung der finanziellen Reserven bzw. des Fehlbetrages mit Blick auf den Steuerfuss. Durch die kantonalen Eigenheiten der Steuersysteme ist diese Kennzahl jedoch nicht landesweit vergleichbar.

Erhebung der Kennzahlen
Die Erhebung der Gemeindefinanzkennzahlen erfolgt durch die kantonale Finanzverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
Dazu werden die Gemeindedaten (Kontensaldi) aus den Buchhaltungssystemen der Gemeinden exportiert und über eine Schnittstelle in die Gemeindefinanzstatistik-Software beedata importiert. In beedata durchlaufen die importierten Daten verschiedene Kontrollstufen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenerfassung möglichst weitgehend sicherzustellen. Eine erste Kontrollphase umfasst die Abstimmung mit dem hinterlegten offiziellen Kontenrahmen. Abweichende Kontonummern werden zurückgewiesen und müssen angepasst werden. Weitere Kontrollen erfolgen anhand von Summenvergleichen, und nach dem erfolgreichen Import erfolgt ein manueller Abgleich mit den gedruckten Jahresrechnungen der Gemeinden.
Die Daten der Gemeindefinanzstatistik stehen der Öffentlichkeit auf der Plattform beedata bis auf Ebene Einzelkonto zur Verfügung. Ebenso stehen grafische Auswertungen der Gemeindefinanzkennzahlen in Kartenform zur Verfügung.
Beedata für HRM1-Gemeinden: http://gdestat.beedata.ch
Beedata für HRM2-Gemeinden: http://gdestat2.beedata.ch

Kennzahlenberechnung ohne bzw. mit Werkbetriebe
Es ist sinnvoll, bei der Berechnung der Gemeindefinanzkennzahlen die Werkbetriebe auszuklammern. Die Werkbetriebe sind selbsttragend zu führen und unterliegen deshalb nicht der finanzpolitischen Steuerung der Gemeinden, wie dies bei den restlichen Gemeindeaufgaben der Fall ist.
Es gibt drei Kennzahlen, die den gesamten Finanzhaushalt einer Gemeinde abbilden und bei denen eine Ausklammerung der Werkbetriebe nicht möglich ist. Bei den HRM1-Kennzahlen sind dies Eigenkapital, Nettoschuld/-vermögen pro Einwohner und Bruttoverschuldungsanteil, bei den HRM2-Kennzahlen Nettoverschuldungsquotient, Nettoschuld/-vermögen pro Einwohner und Bruttoverschuldungsanteil.
In beedata werden alle Kennzahlen sowohl in einer Variante mit als auch ohne Werkbetriebe berechnet und präsentiert.

Vorbehalte bei gesamtschweizerischen Vergleichen
Aufgrund der unterschiedlichen Gemeindeabgrenzungen sind insbesondere bei gesamtschweizerischen Vergleichen Vorbehalte angebracht: bei ungefähr zwei Drittel der Kantone werden die Kennzahlen der Politischen Gemeinden einschliesslich der Schulgemeinden ausgewiesen, da die Volksschule in die Gemeinden integriert ist. Je nach Kennzahl kann der Einbezug der Schulfinanzen zu einer Verschlechterung der Kennzahl führen.